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Wussten Sie dass...
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...die Bezirkshauptmannschaft die zuständige Behörde nach dem Tierschutzgesetz ist? Das Verfahren richtet sich im Speziellen nach den Bestimmungen des Österreichischen Tierschutzgesetzes. Im Allgemeinen nach den Bestimmungen des AVG. Besonders schwere Fälle werden bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Anzeige gebracht und nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches geahndet. Sie können über folgenden Link online eine Meldung über Tierschutzmängel machen. Onlineformular
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...Sie laut dem Bundestierschutzgesetz seit dem 1.1.2005 dazu verpflichtet sind, Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. Die Kastrationspflicht gilt gleichermaßen für Kätzinnen und Kater.
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...gemäss Bundestierschutzgesetz ab 30. Juni 2008 alle Hunde mittels elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden müssen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Dies dient dem Zweck der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder zurückgelassener Hunde.
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...das Bundestierschutzgesetz seit dem 1.1. 2005 verbietet, Meerschweinchen einzeln zu halten. Nicht gestattet ist auch die Haltung eines einzelnen Kaninchens mit einem einzelnen Meerschweinchen.
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